Zurzeit befindet sich die Ortsplanung der Gemeinde Rüthi in einer Gesamtüberarbeitung. Aufgrund der aus der ersten öffentlichen Auflage eingegangenen Einsprachen gegen den Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) hat der Gemeinderat verschiedene Änderungen vorgenommen. Diese Änderungen werden vor der Korrekturauflage einer erneuten Mitwirkung unterstellt. Der Gemeinderat Rüthi lädt die Bevölkerung zur dritten Mitwirkung ein, um zum angepassten Zonenplan und Baureglement Stellung zu nehmen. Gegenstand der Mitwirkung sind nur die getroffenen Änderungen des Baureglements und des Zonenplans im Vergleich zur erstmaligen öffentlichen Auflage.
Nach Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) werden beim Erlass von Nutzungsplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1) und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2).
Die Unterlagen sind vom 26. September 2025 bis zum 7. November 2025 auf der Gemeinderatskanzlei (Rathaus, Büro 4) sowie auf der Website der Gemeinde Rüthi einsehbar.
Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Gemeinderatskanzlei Rüthi, Staatsstrasse 78, 9464 Rüthi oder info@ruethi.ch eingereicht werden.
Bei allfälligen Fragen steht Ihnen die Gemeinderatskanzlei Rüthi gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat dankt für die Mitwirkung.