Zurzeit befindet sich die Ortsplanung der Gemeinde Rüthi in einer Gesamt­über­arbeitung. In diesem Zusammenhang ersucht die System Wolf AG den Gemeinderat Rüthi das Schutzobjekt Feffetstrasse 16 aus der Schutzverordnung zu entlassen.

Der Gemeinderat Rüthi hat das Gesuch gutgeheissen und unterstellt die Entlassung aus der Schutzverordnung nach Art. 41 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) der öffentlichen Auflage.

Die Entlassung des Schutzobjektes aus der Schutzverordnung, bestehend aus Planungsbericht und Situationsplan, liegt während 30 Tagen, das heisst vom 15. Juni bis 14. Juli 2026, im Rathaus Rüthi, Gemeinderatskanzlei, Büro 4, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Es werden keine persönlichen Anzeigen im Sinne des Planungs- und Baugesetzes versandt.

Gegen die Entlassung des Schutzobjektes aus der Schutzverordnung kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Rüthi, Staatsstrasse 78, 9464 Rüthi, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.