Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 10. März 2026 die Zulässigkeit der folgenden Initiative festgestellt: «Initiative für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen (500m)» zur Ergänzung des Baureglements der Politischen Gemeinde Rüthi.
Gestützt auf Art. 18ff. der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Rüthi stellen die unterzeichneten Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Rüthi folgendes Initiativbegehren:
Wortlaut: «lm Baureglement der Politischen Gemeinde Rüthi ist eine Bestimmung aufzunehmen, die vorschreibt: Der Mindestabstand zwischen einer Windkraftanlage, ab Nabenhöhe 30 Metern, und einer dauernd oder zeitweise bewohnten Liegenschaft muss mindestens die fünffache Nabenhöhe, in jedem Fall jedoch wenigstens 500 Meter betragen.»
Nach Anmeldung der Initiative durch das Initiativkomitee läuft nun die Frist zur Einreichung. Diese läuft am 25. September 2026 ab.
Das Initiativkomitee ist ermächtigt, das Initiativbegehren vorbehaltlos und gesamthaft mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder, die zum Zeitpunkt des Rückzugs in kommunalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind, zurückzuziehen.