Auf dem Friedhof Rüthi werden anfangs Oktober 2025 folgende Urnengräber aufgehoben, da die gesetzliche Grabesruhe abgelaufen ist:
Urnenwand unterer Friedhof
Räumung Urnengräber „Urnenwand“ der Bestattungen von 2013 – 2014
Urnengräber oberer Friedhof
Räumung Urnengräber mit Sockel der Bestattungen von 2014 – 2015
Auf dem Friedhof sind bei den betroffenen Gräbern Hinweistafeln angebracht. Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, die Einfassungen und Pflanzen bis spätestens 15. September 2025 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht entfernte Gegenstände entschädigungslos und ohne weitere Benachrichtigung geräumt (Art. 27 VV zum Gesetz über die Friedhöfe und Bestattungen). Die Gemeinde Rüthi lehnt jede Verantwortung und Haftbarkeit ab.