Öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) erlassen:
- Teilstrassenplan Neuklassierung Brunnenbergstrasse (Einlenker Hard-Haslen)
Gegenstand der Auflage:
Teilstrassenplan zur Schaffung einer Ausweichstelle bei den Grundstücken Nr. 859 und Nr. 1342
- Klassierung: Gemeindestrasse 3. Klasse (Nr. 359)
- Strassenname: Brunnenbergstrasse
Beschluss des Gemeinderates: 1. Juli 2025
Öffentliche Auflage:
Der Teilstrassenplan, das Strassenprojekt und die Beschlüsse des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom 5. August bis 3. September 2025, auf der Gemeinderatskanzlei Rüthi, Büro Nr. 4, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Linienführung ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt.
Rechtsmittel:
Gegen den Teilstrassenplan, das Strassenprojekt und die Beschlüsse des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Rüthi erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Rüthi, 30. Juli 2025
Gemeinderat Rüthi SG