Öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) erlassen:

  • Teilstrassenplan Neuklassierung Brunnenbergstrasse (Einlenker Hard-Haslen)

Gegenstand der Auflage:

Teilstrassenplan zur Schaffung einer Ausweichstelle bei den Grundstücken Nr. 859 und Nr. 1342

  • Klassierung: Gemeindestrasse 3. Klasse (Nr. 359)
  • Strassenname: Brunnenbergstrasse

Beschluss des Gemeinderates: 1. Juli 2025

 

Öffentliche Auflage:

Der Teilstrassenplan, das Strassenprojekt und die Beschlüsse des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom 5. August bis 3. September 2025, auf der Gemeinde­rats­kanzlei Rüthi, Büro Nr. 4, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Linien­führung ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt.

Rechtsmittel:

Gegen den Teilstrassenplan, das Strassenprojekt und die Beschlüsse des Gemeinde­rates kann innert der Auflagefrist schriftlich Einsprache beim Gemeinde­rat Rüthi erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutz­würdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

 

Rüthi, 30. Juli 2025

Gemeinderat Rüthi SG